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Rechtsgrundlagen und Aufsicht
Der Verkehr mit Betäubungsmitteln (Narcotics and Psychotropics) und Grundstoffen (Precursors) ist im Betäubungsmittelgesetz von 1981 (BtMG) und den dazu erlassenen Verordnungen (BtM-Außenhandelsverordnung, BtMBinnenhandelsverordnung, BtMVerschreibungsverordnung) sowie in den Verordnungen (EG) Nrn. 273/2004, 111/2005 und der Delegierten Verordnung (EU) 2015/1011 sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1013 und dem sie ergänzenden Grundstoffüberwachungsgesetz (GÜG) geregelt.
Aus diesen Vorschriften ergeben sich die Aufgaben der Bundesopiumstelle des BfArM, die 1952 aus der nach dem internationalen Opiumabkommen von 1912 eingerichteten Opiumabteilung hervorgegangen ist. Die Bezeichnung der Bundesopiumstelle (BOPST) ist also historisch zu verstehen. In jüngster Vergangenheit (08. Februar 2009) hat die Abteilung die Ausgabe von Sonderrezepten zur Verschreibung von Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid übernommen. Die rund 50 Mitarbeitenden (Wissenschaftler, Beamte des gehobenen und mittleren Dienstes, Verwaltungsfachangestellte) verteilen sich auf vier Fachgebiete, die jeweils von einem Pharmazeuten oder einer Pharmazeutin geleitet werden.
Durchführende Behörde im Sinne von § 3 ff, § 19 BtMG ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.
www.Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.de
Bundesopiumstelle
Fachgebiet 83
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn
Der Großhandel mit Arzneimitteln ist im Arzneimittelgesetz (AMG) geregelt (siehe §52a AMG).
Aufsichtsbehörde ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Postanschrift: Postfach 310929, 10639 Berlin
Bürogebäude: Turmstr 21, 10559 Berlin
Telefon: +49 30 90229-0
www.berlin.de/lageso/
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